Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis gibt Eckdaten bekannt
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahres- beziehungsweise Jahresbeträgen fällig und ist bis zu den genannten Fälligkeitsterminen auf ein Konto der Stadt Leinefelde-Worbis unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat vorliegt, wird das auch weiterhin genutzt. Die Beträge werden dann zu den Fälligkeiten vom Bankkonto abgebucht. Zahlungstermine sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019. Der Termin für die Jahreszahler ist der 1. Juli 2019.
Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, die gemäß § 42 Grundsteuergesetz (GrStG) nach der Ersatzbemessungsgrundlage veranlagt sind, ist der Steuerbürger dazu verpflichtet, die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr nach den Verhältnissen zum Beginn des Kalenderjahres abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG). Er ist von seiner Erklärungspflicht für Folgejahre nur befreit, wenn keine Änderungen – hinsichtlich der steuerpflichtigen Wohn- oder Nutzfläche durch Anbauten, Ausbauten, Aufstockungen oder Neubauten, bei der Ausstattung der Wohnung, der Nutzung (z. B. Vermietung von ehemals als Wohnung genutzten Räumen zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken) eingetreten sind.
Die Pauschalbeträge pro Quadratmeter werden für 2019 beibehalten. Entsprechend den Ausstattungsmerkmalen werden für die Wohn- und Nutzfläche mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung 1,32 Euro pro Quadratmeter, für die Wohn- und Nutzfläche ohne Bad, Innen-WC und Sammelheizung 0,99 Euro pro Quadratmeter und für eine Garage bzw. Abstellplatz je 6,58 Euro erhoben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Steueramt in der Stadtverwaltung.